BGBl. II Nr. 142/2001
142. Verordnung: Grundausbildung der Bediensteten der Sektion VI und des Arbeitsmarktservice
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Grundausbildung der Bediensteten der Sektion VI und des Arbeitsmarktservice
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildung der Bediensteten der Sektion VI und des Arbeitsmarktservice
neu
§ 2neu
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