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BGBl. II Nr. 203/2001

kundgemacht 01.06.2001
203. Kundmachung: Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2001
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2001
Kundmachung BGBl. II Nr. 203/2001× zu Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2001

Änderungen durch diese Kundmachung

Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2001 neu