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BGBl. II Nr. 233/2001

kundgemacht 29.06.2001
233. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 233/2001× zu Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu
§ 2neu

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