BGBl. II Nr. 233/2001
233. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
neu
§ 3neu
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