BGBl. II Nr. 23/2001
23. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)
2
§ 1geändert
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