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BGBl. II Nr. 247/2001

kundgemacht 24.07.2001
247. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2001 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2001 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 247/2001× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 2001 für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 2001 für bestimmte Produkte neu