BGBl. II Nr. 263/2001
263. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.