BGBl. II Nr. 311/2001
311. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Götzis
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Götzis
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Götzis errichtet.