BGBl. II Nr. 318/2001
318. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2001 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2001 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der repräsentativen Erträge 2001 für bestimmte Produkte
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§ 3neu
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