BGBl. II Nr. 319/2001
319. Verordnung: Pflanzenschutzverordnung-Holz
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung von Schadorganismen durch Verpackungsholz sowie Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung von Anoplophora glabripennis erlassen werden (Pflanzenschutzverordnung-Holz)