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BGBl. II Nr. 329/2001

kundgemacht 31.08.2001
329. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 329/2001× zu Höchstzinssatzverordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Höchstzinssatzverordnung 1