BGBl. II Nr. 340/2001
340. Verordnung: Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau
neu
Art. 1neu
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