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Norm
Auflassung der Notarstelle Geras
Fassungen
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Geras
BGBl
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Geras
Judikatur
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Geras
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Geras
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 374/2001
kundgemacht 23.10.2001
RIS↗
374. Verordnung: Auflassung der Notarstelle Geras
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras
Kundmachung
BGBl. II Nr. 374/2001
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Auflassung der Notarstelle Geras
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