BGBl. II Nr. 409/2001
409. Verordnung: Rechtsbereinigungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der Verordnungen im Bereich der Akademien, die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges für Behindertenarbeit für Berufstätige, die Verordnung über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige sowie die Verordnung über das Aufnahmealter an den ein- und zweijährigen Familienhelferinnenschulen aufgehoben werden (Rechtsbereinigungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufnahmsvoraussetzungen - Berufspädagogische Akademie
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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