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BGBl. II Nr. 490/2001

kundgemacht 28.12.2001
490. Verordnung: EURO-Sammelverordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Akkreditierungsgebührenverordnung, die Akkreditierungsversicherungsverordnung, die Allgemeine Lehrabschlussprüfungsordnung, die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, die Arbeiterkammer-Wahlordnung, die Ausbilderprüfungsordnung, die Beglaubigungsstellenverordnung, die Entgeltrichtlinienverordnung 1994 – ERVO 1994, die Gebarungsrichtlinienverordnung, die Kalibrierdienstverordung, die Reisebürosicherungsverordnung – RSV, die Notstandshilfeverordnung, die Unternehmerprüfungsordnung, die Verbraucherkreditverordnung, die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ziviltechnikerprüfung, die Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, die Bauträger-Befähigungsnachweisverordnung, die Berufsdetektive-Befähigungsnachweisverordnung, die Bestatter-Befähigungsnachweisverordnung, die Buchhalter-Befähigungsnachweisverordnung, die Drogistengewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, die Drucker- und Druckformenhersteller-Befähigungsnachweisverordnung, die Fußpfleger-Befähigungsnachweisverordnung, die Fremdenführer-Befähigungsnachweisverordnung, die Gastgewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, die Kosmetiker-Befähigungsnachweisverordnung, die Reisebürogewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, die Unternehmensberater-Befähigungsnachweisverordnung, die Vulkaniseure-Befähigungsnachweisverordnung, die Waffengewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäss § 172 Abs. 1 GewO 1994, die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Juni 1983 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Berater in Versicherungsangelegenheiten, die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6. Juli 1978 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe des Betriebes von Sprengungsunternehmen, die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. September 1977 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Bewachungsgewerbe, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Elektrotechniker, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln und des Großhandels mit Giften, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Inkassoinstitute, die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Oktober 1976 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Immobilienmakler und das Gewerbe der Immobilienverwalter, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Spediteure einschließlich der Transportagenten, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG), die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1989 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Versicherungsmakler geändert werden und die Grundpreisauszeichnungsverordnung aufgehoben wird (EURO-Sammelverordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit)
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Änderungen durch diese Kundmachung

Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung 2