BGBl. II Nr. 499/2001
499. Verordnung: UVS-Aufwandersatzverordnung 2001
Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze für den Schriftsatz-, Verhandlungs- und Vorlageaufwand im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2001)
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufwandersatzverordnung UVS
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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