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BGBl. II Nr. 60/2001

kundgemacht 30.01.2001
60. Verordnung: Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise
Kundmachung BGBl. II Nr. 60/2001× zu BSE-Krise - Gewährung von Zuschüssen

Änderungen durch diese Kundmachung

BSE-Krise - Gewährung von Zuschüssen neu