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BGBl. II Nr. 70/2001

kundgemacht 02.02.2001
70. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Weitra
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Gemeinden Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Weitra
Kundmachung BGBl. II Nr. 70/2001× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße neu