BGBl. II Nr. 8/2001
8. Verordnung: Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über eine Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
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§ 1neu
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