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BGBl. II Nr. 97/2001

kundgemacht 28.02.2001
97. Verordnung: Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen
Kundmachung BGBl. II Nr. 97/2001× zu Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen

Änderungen durch diese Kundmachung

Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen neu