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BGBl. III Nr. 101/2001

kundgemacht 29.05.2001
101. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Villach und Jesenice
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Villach und Jesenice
Kundmachung BGBl. III Nr. 101/2001× zu Grenzabfertigung Bahnhöfe Villach und Jesenice

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzabfertigung Bahnhöfe Villach und Jesenice neu