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BGBl. III Nr. 118/2001

kundgemacht 08.06.2001
118. Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll
RAHMENABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL UND DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER REPUBLIK KOREA ANDERERSEITS
Kundmachung BGBl. III Nr. 118/2001× zu Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit EU - Korea

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit EU - Korea neu