BGBl. III Nr. 131/2001
131. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderungen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderungen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
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