BGBl. III Nr. 179/2001
179. Multilaterale Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Multilaterale Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen in Muldenfahrzeugen
neu
Art. 1neu
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