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BGBl. III Nr. 179/2001

kundgemacht 14.08.2001
179. Multilaterale Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Multilaterale Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Kundmachung BGBl. III Nr. 179/2001× zu ADR – Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen in Muldenfahrzeugen

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen in Muldenfahrzeugen neu