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BGBl. III Nr. 183/2001

kundgemacht 17.08.2001
183. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
Kundmachung BGBl. III Nr. 183/2001×

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