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BGBl. III Nr. 199/2001

kundgemacht 24.08.2001
199. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Kundmachung BGBl. III Nr. 199/2001× zu Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger

Änderungen durch diese Kundmachung

Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger neu