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BGBl. III Nr. 214/2001

kundgemacht 07.09.2001
214. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen
Kundmachung BGBl. III Nr. 214/2001×

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