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BGBl. III Nr. 266/2001

kundgemacht 28.12.2001 RIS↗
266. Abkommen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik betreffend Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up
Abkommen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik betreffend Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up
Kundmachung BGBl. III Nr. 266/2001× zu Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 29.12.2001 · idF BGBl. III Nr. 266/2001 Art. 3↗RIS↗

Kapitel römisch drei - Energiepartnerschaft

Die tschechische Energieagentur hat mit der österreichischen Energieverwertungsagentur auf den Gebieten der Energieeffizienz und Wohnhaussanierung, der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern und der Verwendung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Einheiten zusammengearbeitet. Die Unterzeichner werden weitere Anstrengungen zur Intensivierung dieser Zusammenarbeit unternehmen.