BGBl. III Nr. 65/2001
65. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M108 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz mit max. 20% Essigsäure)
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M108 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz mit max. 20% Essigsäure)
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