BGBl. III Nr. 87/2001
87. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokollen und Memorandum
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
neu
Art. 2neu
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