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BGBl. III Nr. 89/2001

kundgemacht 11.05.2001
89. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kundmachung BGBl. III Nr. 89/2001× zu Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern neu