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BGBl. III Nr. 92/2001

kundgemacht 11.05.2001
92. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kundmachung BGBl. III Nr. 92/2001× zu Vereinbarung zwischen Österreich und Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung zwischen Österreich und Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern neu