BGBl. I Nr. 163/2002
163. Kundmachung: Aufhebung eines Satzes und einer Wortfolge des § 102a Abs. 4 Bankwesengesetz durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung eines Satzes und einer Wortfolge des § 102a Abs. 4 Bankwesengesetz durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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