BGBl. II Nr. 141/2002
141. Verordnung: Grundausbildung für Offiziere des militärpharmazeutischen Dienstes
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für Offiziere des militärpharmazeutischen Dienstes
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildung für Offiziere des militärpharmazeutischen Dienstes
neu
§ 9neu
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