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BGBl. II Nr. 156/2002

kundgemacht 19.04.2002
156. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und „Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang „Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und „Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang „Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Kundmachung BGBl. II Nr. 156/2002× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und „Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang „Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Finanzmanagerin“ und „Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang „Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich neu
§ 3neu

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