BGBl. II Nr. 164/2002
164. Verordnung: Nähere Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 5neu
Bezugnahme auf die Geo.
Paragraph 5,
Die Zitierungen der Geo. in dieser Verordnung beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.