BGBl. II Nr. 246/2002
246. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich
neu
§ 2neu
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