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BGBl. II Nr. 247/2002

kundgemacht 25.06.2002
247. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und „Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und „Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont
Kundmachung BGBl. II Nr. 247/2002× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und „Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und „Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont neu
§ 4neu

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