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BGBl. II Nr. 256/2002

kundgemacht 28.06.2002
256. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – Anschlussstelle „Schwechat/Süd“ (ursprünglich „Zwölfaxing“) im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – Anschlussstelle „Schwechat/Süd“ (ursprünglich „Zwölfaxing“) im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat
Kundmachung BGBl. II Nr. 256/2002× zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – Anschlussstelle „Schwechat/Süd“ (ursprünglich „Zwölfaxing“) im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – Anschlussstelle „Schwechat/Süd“ (ursprünglich „Zwölfaxing“) im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat neu