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BGBl. II Nr. 311/2002

kundgemacht 06.08.2002
311. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 311/2002× zu Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu