BGBl. II Nr. 335/2002
335. Verordnung: Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Verordnung der Bundesregierung über zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
neu
Art. 1neu
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