BGBl. II Nr. 33/2002
33. Verordnung: Änderung der Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
1
§ 1geändert
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