BGBl. II Nr. 354/2002
354. Verordnung: Industrieunfallverordnung – IUV
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der nähere Bestimmungen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Betrieben erlassen werden und Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der nähere Bestimmungen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Abfallbehandlungsanlagen erlassen werden (Industrieunfallverordnung – IUV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Industrieunfallverordnung (IUV)
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Art. 2 § 1neu
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Art. 2 § 2neu
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