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BGBl. II Nr. 396/2002

kundgemacht 31.10.2002
396. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und „Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang „IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und „Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang „IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg
Kundmachung BGBl. II Nr. 396/2002× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und „Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang „IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und „Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang „IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg neu