BGBl. II Nr. 3/2002
3. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 3. November 1981 über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Zivildienstleistende - Einbringung, Behandlung von Wünschen
2
§ 8geändert
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