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BGBl. II Nr. 441/2002

kundgemacht 06.12.2002 RIS↗
441. Verordnung: Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 441/2002× zu SchäHöV