BGBl. II Nr. 441/2002
441. Verordnung: Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV)
neu
§ 8neu
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