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BGBl. II Nr. 491/2002

kundgemacht 20.12.2002
491. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitäten Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz
Kundmachung BGBl. II Nr. 491/2002× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz neu
§ 2neu

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