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BGBl. II Nr. 494/2002

kundgemacht 20.12.2002
494. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 2 Abs. 1 Z 2 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der Anwendungsbereich des 4. Teiles des Bundesvergabegesetzes 1997 erweitert wird – Erstreckungsverordnung 2000, BGBl. II Nr. 35, gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 2 Abs. 1 Z 2 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der Anwendungsbereich des 4. Teiles des Bundesvergabegesetzes 1997 erweitert wird – Erstreckungsverordnung 2000, BGBl. II Nr. 35, gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 494/2002× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 2 Abs. 1 Z 2 der Erstreckungsverordnung 2000 gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 2 Abs. 1 Z 2 der Erstreckungsverordnung 2000 gesetzwidrig war neu