BGBl. II Nr. 501/2002
501. Verordnung: Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2003 jedenfalls erfüllen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2003 jedenfalls erfüllen
Änderungen durch diese Kundmachung
Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung erfüllen
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Art. 1neu
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